+++Wichtig+++Information beachten! STand: 04.02.2022
Liebe Eltern der Dr.-Martin-Luther-Grundschule,
am 1. Februar wurde die bereits bestehende KITA- und Schul-Corona-Verordnung vom Sächsischen Kabinett nochmals verlängert (s. rechte Spalte). Die Verordnung sieht die Fortsetzung des bisherigen eingeschränkten Regelbetriebs an Schule und Hort bis vorerst 6. März 2022 vor.
Das heißt, dass sowohl die bisherigen hygienischen Maßnahmen (u.a. 3x Test/Woche, MNS-Pflicht im Schulgelände für Externe, Abstandhalten usw.), als auch die Gestaltung des Unterrichts mit festen Klassen/Gruppen, festen Räumen und mit festen Bezugspersonen grundsätzlich beibehalten bleiben. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Eine schriftliche Abmeldung ist dafür erforderlich.
Im Hort bleiben die Betreuungszeiten und Regularien wie bisher fortbestehen.
Hinweis: Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, sind von Testnachweisen in der Freizeit – auch in den Winterferien – befreit !
Für die Planung des Schulbetriebs nach den Winterferien (einschließlich Thema Fasching) erhalten Sie in der kommenden Woche eine gesonderte Information als Elternbrief.
Die Schul- und Hortleitung