Aktualisierte Schul- und KITA-Verordnung

Liebe Eltern der Dr.-Martin-Luther-Grundschule,

 

vom 21. Oktober bis zum 17. November 2021 gilt eine aktualisierte Schul- und Kita-Coronaverordnung in Sachsen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Es findet weiterhin Regelbetrieb unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz statt.
  • Für alle Schüler gilt weiterhin die Schulbesuchspflicht.
  • In den ersten beiden Schulwochen nach den Herbstferien erfolgt als gesonderte Schutzmaßnahme eine 3-malige Testung je Woche für Schüler und Personal (Ausnahme: Geimpfte/Genesene).
  • Nach dieser Phase gilt vorerst wieder eine 2-malige Testpflicht für Schüler und Personal (Ausnahme: Geimpfte/Genesene).
  • Für Sitzungen von Gremien der Elternmitwirkung sowie für Eltern-Lehrer-Gespräche müssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden.

  • Auf dem Schulgelände gilt für Dritte (Eltern, Lieferanten, usw.) eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 m zu Schülern und Mitarbeitern aus Schule und Hort nicht eingehalten werden kann.

Weiterhin gilt und ist zu beachten:

  • Kein Zutritt zum Schulgelände bei folgenden Symptomen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust
  • Kein Zutritt zum Schulgelände bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder engen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person
  • Handhygiene der Kinder im Eingangsbereich (Handdesinfektion)

Vielen Dank für Ihre Geduld!

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schul- und Hortleitung

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Aktuelle Verordnung Freistaat Sachsen
21_10_20_SchulKitaCoVO.pdf
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