Liebe Eltern der Dr.-Martin-Luther-Grundschule,
vom 21. Oktober bis zum 17. November 2021 gilt eine aktualisierte Schul- und Kita-Coronaverordnung in Sachsen. Folgende Punkte sind wichtig:
- Es findet weiterhin Regelbetrieb unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz statt.
- Für alle Schüler gilt weiterhin die Schulbesuchspflicht.
- In den ersten beiden Schulwochen nach den Herbstferien erfolgt als gesonderte Schutzmaßnahme eine 3-malige Testung je Woche für Schüler und Personal (Ausnahme: Geimpfte/Genesene).
- Nach dieser Phase gilt vorerst wieder eine 2-malige Testpflicht für Schüler und Personal (Ausnahme: Geimpfte/Genesene).
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Für Sitzungen von Gremien der Elternmitwirkung sowie für Eltern-Lehrer-Gespräche müssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden.
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Auf dem Schulgelände gilt für Dritte (Eltern, Lieferanten, usw.) eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 m zu Schülern und Mitarbeitern aus Schule und Hort nicht eingehalten werden kann.
Weiterhin gilt und ist zu beachten:
- Kein Zutritt zum Schulgelände bei folgenden Symptomen: Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust
- Kein Zutritt zum Schulgelände bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder engen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person
- Handhygiene der Kinder im Eingangsbereich (Handdesinfektion)
Vielen Dank für Ihre Geduld!
Mit freundlichen Grüßen
Die Schul- und Hortleitung