Information zu den Hortbeiträgen

++++WICHTIG+++information BEachten!+++

Liebe Eltern,

 

wer sein Kind aufgrund der aktuellen Schließzeit nicht im Hort betreuen lassen kann, muss keinen Elternbeitrag entrichten. Der Beitragserlass wird bei der April-Abrechnung berücksichtigt.

 

Der Elternbeitrag für April wäre zur Hälfte zu begleichen, wenn der Hort wieder ab 6. April 2021 öffnen würde. Bei Öffnung nach den Osterferien zum 12. April 2021 wäre nur noch ein Viertel des Elternbeitrags für April fällig.

 

Sollten die Schließungen der Kindertageseinrichtungen darüber hinaus verlängert werden, kämen je Woche weitere Beitragserlasse hinzu.

 

Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.

 

Beachten Sie dazu auch die Presseinformation der Stadt Zwickau.

 

M. Voigt

Verwaltungsleiter