Neue Allgemeinverfügung für die Ferienzeit

+++Wichtig+++Information beachten!

Liebe Eltern,

 

ab 20. Juli 2020 bis zum Ende der Sommerferien gilt im Freistaat Sachsen wieder eine neue Allgemeinverfügung.

 

Sie ist Grundlage für die Organisation des Ferienangebotes im Hort unserer Dr.-Martin-Luther-Schule. Der Hort kehrt mit der neuen Verordnung zum Regelbetrieb unter Beachtung hygienischer Vorgaben zurück.

 

Die wichtigste Änderung ist, dass die Zusammensetzung der Feriengruppe mit Kindern unterschiedlicher Klassen wieder möglich ist, d.h. die strikte Gruppentrennung ist aufgehoben und die jeweils anwesenden Ferienkinder aller Altersklassen bilden eine Hortgruppe.

 

Für die Eltern gilt:

  1. Wenn Eltern o. Kinder am Corona-Virus erkrankt sind bzw. Symptome aufweisen besteht ein Betretungsverbot für das Schulgelände. Die Hortleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen!
  2. Wenn Kinder zwei Tage symptomfrei sind, dürfen Sie die Einrichtung auch ohne ärztliche Bescheinigung wieder besuchen.
  3. Die Pflicht zum Vorzeigen der »Gesundheitsbescheinigung« bleibt bis Ende der Sommerferien bestehen.
  4. Im Schulgelände gelten weiterhin die Abstandsregelung und eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung beim Bringen und Abholen der Kinder.
  5. Bitte unterweisen auch Sie Ihre Kinder noch einmal zu den grundsätzlichen hygienischen Maßnahmen, u.a. nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen und beim Niesen Wegdrehen, Einmaltaschentücher aus der Box verwenden, intensives Hände waschen usw. (s. Hygienekonzept MLS)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Die gesamte Leitung wünscht allen Eltern, Kindern und Angehörigen eine gesegnete, behütete und erholsame Sommerzeit!

 

Ihr M. Voigt

Verwaltungsleiter

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AllgVerf. Schulen und KITAs v. 14.7.2020
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Hygienekonzept MLS_Stand 16.7.2020
Hygienekonzept MLS_Stand 16072020 (Ferie
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Formular Gesundheitsbestätigung
SMS-Musterformular-Gesundheitsbestaetigu
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