+++Wichtig+++Information beachten!
Liebe Eltern,
ab 29. Juni bis zum 17. Juli 2020 gilt im Freistaat Sachsen wieder eine neue Allgemeinverfügung (s. Downloadbereich rechts).
Die wesentlichen Rahmenbedingungen des aktuellen eingeschränkten Regelbetriebs in Schule und Hort bleiben bis zu den Sommerferien bestehen, d.h.
- Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen.
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Die Schulpflicht bleibt bestehen.
- Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Abgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.
Was ist neu?
- Mit der Gesundheitsbestätigung ist nur noch die Symptomfreiheit des betreffenden Kindes zu bestätigen, nicht für weitere Mitglieder im Hausstand (s. Formular rechte Spalte).
- Die Art der Symptome wurde geschärft.
- Schüler, welche zwei Tage symptomfrei sind, dürfen die Schule ohne ärztliche Attest wieder besuchen.
Wenn Eltern o. Schüler am Corona-Virus erkrankt sind bzw. Symptome aufweisen besteht weiterhin ein Betretungsverbot für das
Schulgelände. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen!
Ihr M. Voigt
Verwaltungsleiter