+++Wichtig+++Information beachten!
Liebe Eltern,
ab 6. Juni 2020 gilt im Freistaat Sachsen wieder eine neue Allgemeinverfügung.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen des aktuellen flexiblen Regelunterrichts bleiben demnach bis Ende Juni bestehen, d.h.
- Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen.
- Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden.
- Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Abgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.
Was ist neu?
- Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen durchgeführt werden.
- Sportunterricht im Klassenverband ist wieder möglich.
- Die Gesundheitsbescheinigung kann auch von einer von den Personensorgeberechtigten bevollmächtigten Personen unterzeichnet werden.
Wenn Eltern o. Kinder am Corona-Virus erkrankt sind bzw. Symptome aufweisen (v.a. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und
Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) besteht ein Betretungsverbot für das Schulgelände. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am
Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen! [Bitte dazu das Hygienekonzept beachten]
Ihr Pf. Uwe Klärner
Gesamtleiter