Neue Allgemeinverfügung für Schule und Hort

+++Wichtig+++Information beachten!

Liebe Eltern,

 

ab 6. Juni 2020 gilt im Freistaat Sachsen wieder eine neue Allgemeinverfügung.

 

Die wesentlichen Rahmenbedingungen des aktuellen flexiblen Regelunterrichts bleiben demnach bis Ende Juni bestehen, d.h.

  1. Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen.
  2. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden.
  3. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Abgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.

Was ist neu?

  1. Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen durchgeführt werden.
  2. Sportunterricht im Klassenverband ist wieder möglich.
  3. Die Gesundheitsbescheinigung kann auch von einer von den Personensorgeberechtigten bevollmächtigten Personen unterzeichnet werden.

Wenn Eltern o. Kinder am Corona-Virus erkrankt sind bzw. Symptome aufweisen (v.a. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) besteht ein Betretungsverbot für das Schulgelände. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen! [Bitte dazu das Hygienekonzept beachten]

 

Ihr Pf. Uwe Klärner

Gesamtleiter

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AllgVerf. Schulen und KITAs v. 4.6.2020
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Hygienekonzept MLS_Stand 13.5.2020
Hygienekonzept MLS_Stand 13052020_Eltern
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Formular Gesundheitsbestätigung
Gesundheitsbestätigung Juni.pdf
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