Information zur Unterrichtsaufnahme ab 18.05.2020 für die 1. bis 4. Klasse

+++Wichtig+++Information beachten+++Aktualisierung 18.05.2020

Liebe Eltern,

 

ab 18. Mai 2020 gilt im Freistaat Sachsen wieder die Schulbesuchspflicht. Damit können auch die Kinder aller Klassenstufen an unserer Dr.-Martin-Luther-Schule endlich wieder in die Schule und in den Hort kommen. Gott sei dafür gedankt!

 

Aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig gilt ab sofort bis auf Widerruf:

Eltern können selbst entscheiden, ob ihre Kinder ab 18.05.2020 die Grundschule besuchen oder der Schulpflicht weiterhin durch die Lernzeit zu Hause nachkommen. Dazu genügt eine formlose Mitteilung (per E-Mail oder Post) der Eltern an die Schule, wenn ihre Kinder der Schulpflicht weiterhin zu Hause nachkommen (s. aktualisierte Allgemeinverfügung rechts).

 

Allerdings können Schulunterricht und Hortbetrieb aufgrund der staatlichen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur mit Einschränkungen und unter größtmöglicher Mitarbeit und Hilfe der Eltern stattfinden.

 

In einem separaten Elternschreiben haben wir heute zum Ablauf von Unterricht und Hortbetreuung informiert. Das aktualisierte Hygienekonzept finden Sie rechts im Download-Bereich.

 

!!Wichtig!!

  1. Wenn Eltern o. Kinder am Corona-Virus erkrankt sind bzw. Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) besteht ein Betretungsverbot für das Schulgelände. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen!
  2. Für Eltern und externe Dritte gilt ab 18.05.2020 auf dem gesamten Gelände Tragepflicht für eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung.
  3. Die Eltern sind täglich verpflichtet, schriftlich zu erklären, dass sowohl ihr Kind als auch die Mitglieder des Hausstandes keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (Husten, Fieber, Halsschmerzen) aufweisen. Bitte geben Sie dazu Ihrem Kind unbedingt das Formular „Gesundheitsbestätigung“ korrekt unterschrieben mit. Sollte die Unterschrift nicht oder nicht korrekt vorhanden sein, dürfen die Kinder die Schule nicht betreten und müssen abgeholt werden!

Sollte es Fragen o. Probleme zur Wiederaufnahme des Schul- und Hortbetriebs geben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (E-Mail o. Telefon)!

 

Sollten Sie Bedenken bezüglich des Schulbesuches Ihres Kindes haben, wenden Sie sich bitte an einen Arzt und lassen sich ein ärztliches Attest für Ihr Kind ausstellen.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und alle Hilfe und Gebete!

 

Ihr Pf. Uwe Klärner

Gesamtleiter

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Aktualisierte Allgemeinverfügung vom 16.05.2020
Tagesbrief-042-2020_Anlage 1_SMS-Änderun
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Allgemeinverfügung für Schulen und KITAs
SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort
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Hygienekonzept MLS_Stand 13.5.2020
Hygienekonzept MLS_Stand 13052020_Eltern
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Formular Gesundheitsbestätigung
Gesundheitsbestätigung Juni.pdf
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Anmeldung Hortbedarf
Anlage 1_Hortbedarf.pdf
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