02.05.2020 | Information Notbetreuung - Wiederaufnahme Unterricht - Hygienekonzept

+++Wichtig+++Information beachten+++Aktualisierung 2.5.2020

Liebe Eltern,

 

in einem Schreiben an die Schulleiter vom 28.4.2020 hat das Kultusministerium ab kommende Woche weitere Lockerungen im Schulbetrieb angekündigt. Die neue Allgemeinverfügung tritt ab kommender Woche in Kraft (s. Downloadbereich rechts).

 

Ab 6. Mai 2020 nehmen die vierten Klassen wieder schrittweise den Unterricht auf. Wie dies geschehen soll, wurde den Eltern der vierten Klassen in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Ein Hygienekonzept mit konkreten Maßnahmen zur bestmöglichen Einhaltung hygienischer Standards im Schul- und Notbetreuungsbetrieb wurde von der Leitung erarbeitet und ist zu beachten (s. Download rechts)!

 

Parallel zur Unterrichtsaufnahme der 4ten Klassen wird auch - wie bisher - eine Notbetreuung für Kinder anspruchsberechtigter Eltern für die Klassen 1 bis 4 angeboten. Die aktualisierte Liste der relevanten Berufsgruppen finden Sie rechts im Downloadbereich

 

Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn:

  • beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der Berufe mit Anspruch auf Notversorgung tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
  • nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann: u.a. Gesundheit und Soziales, ÖPNV, Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst, Schuldienst, Kindertagesbetreuung, Kommunal- oder Staatsverwaltung etc.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung gilt (weiterhin):

  • die Kinder und deren Personensorgeberechtigte haben keine Symptome der Krankheit Covid-19 und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person.
  • Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber - insofern uns nicht bereits vorliegt - bei Inanspruchnahme der Notbetreuung unbedingt eine Bescheinigung ausfüllen und legen Sie diese dem Betreuungspersonal spätestens am 2. Tag der Notbetreuung vor (s. Downloadbereich rechts).
  • Der Bedarf für eine Notbetreuung muss spätestens am Vortag bis 12:30 Uhr telefonisch oder auf dem Anrufbeantworter der Schule angemeldet sein (Telefon 0375/7921780)
  • Wer seinen Bedarf für eine ganze Woche kennt, gibt dies so zeitig wie möglich zur Kenntnis, damit die Mitarbeiter eingeplant werden können.
  • Sollten sich über das Wochenende Änderungen des Notbetreuungsbedarfs für Ihr Kind ergeben, so teilen Sie uns das bitte unbedingt schriftlich über hortleitung@mls-zwickau.de mit!
  • Da im Rahmen der Notbetreuung die Schulaufgaben der Kinder bearbeitet werden sollen, müssen die Kinder ihre Aufgaben und Arbeitsmittel mitbringen.

Ab Montag, 4. Mai 2020, findet die Notbetreuung im Regenbogenhaus statt.

Sollte die Zahl von 15 Kindern überschritten werden, wird eine zweite Gruppe eröffnet und im Andachtsraum betreut. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort!

 

Für Ihre Unterstützung und das Verständnis danke ich Ihnen!

 

Ihr Pf. Uwe Klärner

Gesamtleiter

Download
Allgemeinverfügung vom 1.5.2020
Allgemeinverfuegung_Kita_04_05_2020_fina
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Liste Berufe mit Anspruch auf Notbetreuung
AV_Kita_Anlage1_3004_final.pdf
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Formular Arbeitgeber
AV_Kita_Anlage2_01_05_2020_final.pdf
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Hygienekonzept MLS_Stand 4.5.2020
04052020_Hygienekonzept MLS_Teil 2_Elter
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