18.4.2020 Aktualisierung Notbetreuung - Anmeldung des Bedarfs

+++Wichtig+++Information beachten+++

Liebe Eltern,

 

das Sächsische Kabinett hat gestern eine aktualisierte Allgemeinverfügung für den Schulbetrieb ab 20.04.2020 veröffentlicht (s. Downloadbereich rechts). Sie gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020. Die Grundschulen bleiben bis dahin geschlossen.

 

Die bereits begonnene Notbetreuung wird aber auch an unserer Schule fortgesetzt. Dazu wurden die relevanten Berufsgruppen erweitert. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber - insofern uns nicht bereits vorliegt - bei Inanspruchnahme der Notbetreuung unbedingt eine Bescheinigung ausfüllen und legen Sie diese dem Betreuungspersonal spätestens am 2. Tag der Notbetreuung vor (s. Formular Arbeitgeber).

 

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht

  1. wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte in einem Sektor der Kritischen Infrastruktur nach Anlage 1 tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
  2. nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann: Gesundheitsversorgung und Pflege, Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr), Öffentlicher Personennahverkehr, Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung, betriebsnotwendiges Personal der Bundesagentur für Arbeit, Kommunal- oder Staatsverwaltung.
  3. Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen.

Der Bedarf für eine Notbetreuung muss spätestens am Vortag bis 12:30 Uhr telefonisch oder auf dem Anrufbeantworter der Schule angemeldet sein (Telefon 0375/7921780).

 

Wer seinen Bedarf für eine ganze Woche kennt, gibt dies so zeitig wie möglich zur Kenntnis, damit die Mitarbeiter eingeplant werden können.

 

Sollten sich über das Wochenende Änderungen des Notbetreuungsbedarfs für Ihr Kind ergeben, so teilen Sie uns das bitte unbedingt schriftlich über hortleitung@mls-zwickau.de mit!

 

Da im Rahmen der Notbetreuung die Schulaufgaben der Kinder bearbeitet werden sollen, müssen die Kinder ihre Aufgaben und Arbeitsmittel mitbringen.

 

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen.

 

Ihr Pf. Uwe Klärner

Gesamtleiter

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Neue Allgemeinverfügung 17.04.2020
20_04_17_AllgVN.pdf
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Erweiterte Übersicht der relevanten Berufsgruppen für Notbetreuung
20_04_17_AllgV_Anlage1(1).pdf
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Formular Arbeitgeber Bescheinigung relevante Berufsgruppe
20_04_17_AllgV_Anlage2(1).pdf
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