Ordnungen


Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise und Regeln an unserer Schule, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schul- und Hortalltages ermöglichen sollen.

 

 



HAusordnung

In unserer Schule gelten die Regeln des höflichen und anständigen Verhaltens. Wir sind Christen und das zeigt sich auch in unserem Umgang miteinander.



Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind krank sein, entschuldigen Sie es bitte bis 9.00 Uhr telefonisch in der Schule (Anrufbeantworter). In den Ferien nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten des Hortes auf dem Ferienticket.

 

Im Fall einer telefonischen Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen in der Schule vorzulegen.

 

Fehlt ein Schüler nach 9.00 Uhr unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern. Sollten die Eltern nicht erreichbar und der Verbleib des Kindes unklar sein, muss die Polizei (laut Verwaltungsvorschrift) informiert werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Gültigkeit der Notfallnummern!

 

Ist Ihr Kind 3 Tage und mehr krank, so bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung. Bei einer kürzeren Krankheitsdauer genügt die schriftliche Entschuldigung der Eltern. 

 

Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der Schulbesuchsordnung. Für Familienurlaube beachten Sie bitte die Ferientermine!

 

Eine Beurlaubung muss mindestens eine Woche vorher schriftlich beim Klassenleiter beantragt werden. Zuständig für die Entscheidung ist bei Beurlaubung bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, ansonsten die Schulleiterin.



Medikamente

Sollte Ihr Kind während der Hort- bzw. Schulzeit Medikamente einnehmen müssen, dürfen diese nur durch die Erzieherin bzw. Lehrerin verabreicht werden. Die Medikamente müssen in diesem Fall an die Erzieherin bzw. Lehrerin übergeben werden und dürfen auf keinen Fall im Ranzen verbleiben. Des Weiteren ist eine schriftliche Erklärung notwendig.



Infektionsschutz-gesetz

Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder mit Kopfläusen die Schule bzw. den Hort nicht besuchen. Eine Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder gestattet, wenn durch eine erfolgreiche Behandlung die Weiterverbreitung nicht mehr möglich ist. Dazu muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Diese Regelung gilt auch für einige wenige Infektionskrankheiten (Röteln, Mumps, Windpocken, Keuchhusten).

 

In jedem Fall ist die Schulleitung bzw. der Hort über das Auftreten dieser Krankheiten oder des Kopflausbefalls zu informieren, damit die nötigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.

 



Handyregel

Handys müssen während des Aufenthalts in der Schule und im Hort ausgeschaltet im Ranzen verbleiben.

 



Hitzefrei

Wenn die Schulleitung Hitzefrei gewährt (wird einen Tag vorher bekannt gegeben), finden keine AG´s statt und es werden keine Hausaufgaben aufgegeben. Die Hortkinder gehen bei Hitzefrei in den Hort und werden dort betreut. Die Haus- und Gastkinder müssen sich in jedem Fall bei einem aufsichtsführenden Lehrer auf dem Schulhof melden. Wer nicht allein nach Hause gehen darf, wird bis zu seinem regulären Unterrichtsschluss von diesen Lehrern betreut.