Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung ab 03.04.22

Liebe Eltern der Dr.-Martin-Luther-Schule,

 

ab Sonntag, 3. April 2022, bis Sonntag, 17. April 2022, gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung in Sachsen. Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Auf dem Schulgelände muss keine Maske mehr  getragen werden.
  • Die Testpflicht für den Schulbesuch (2x/Woche) wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler in die häusliche Lernzeit gehen. Für die Klasse besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schüler.
  • Vom Präsenzunterricht können sich Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.

Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen.

 

Außerdem hat der Landkreis Zwickau am 25. März eine neue "Allgemeinverfügung Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" erlassen. Sie regelt die Quarantänezeiten in Falle eines positiven Testfalls innerhalb des Haushaltes, die nunmehr selbstständig ermittelt werden müssen. Dazu wurde ein Quarantänerechner erstellt (s. Download rechts)

 

Bei Fragen steht Ihnen die Schul- und Hortleitung gern zur Verfügung!

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22_04_01_SchulKitaCoVO.pdf
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Quarantänerechner Landkreis Zwickau
2022_03_28_Allgemeinverfuegung_Absonderu
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Anpassung_sms-Infoblatt-3-1.pdf
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