Neue Corona-Verordnung im Freistaat Sachsen

+++Wichtig+++Information beachten! (Aktualisiert: 19.11.2020)

Liebe Eltern,

 

mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 30.10.2020 (s. rechts) gelten für den Grundschul- und Hortbereich ab heute (2.11.) andere Regelungen, als in der Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau vom 27.10.2020 genannt und von uns in der letzten Woche kommuniziert.

 

Demnach besteht im Grundschul- und Hortbereich und damit auch an unserer Schule für Schüler und Mitarbeiter keine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das freiwillige Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber selbstverständlich für Jeden möglich.

 

Im Übrigen handhaben wir die Regelung wie vor den Herbstferien, d.h. Eltern und Abholberechtigte sowie Externe tragen bitte auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Bitte unterweisen auch Sie Ihre Kinder noch einmal zu den grundsätzlichen hygienischen Maßnahmen, u.a. nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen und beim Niesen Wegdrehen, Einmaltaschentücher aus der Box verwenden, intensives Hände waschen usw.

 

Vielen Dank weiterhin für Ihre Unterstützung!

 

Ihr Uwe Klärner

Gesamtleiter

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SächsCoronaSchVO30.10.2020
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Hygienenkonzept - Anpassung 02.11.2020
Hygienekonzept MLS_Stand 02112020_Eltern
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