Schulstart an der MLS im "Regelbetrieb"

+++Wichtig+++Information beachten!

Liebe Eltern,

 

ab 31. August 2020 bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres (vorbehaltlich des weiteren Infektionsgeschehens) gilt im Freistaat Sachsen wieder eine neue Allgemeinverfügung -

 

Sie ist Grundlage für die Organisation des Schul- und Hortbetriebs und des damit verbundenen Hygienekonzeptes an unserer Dr.-Martin-Luther-Schule.

 

Grundsätzlich kehren wir in Schule und Hort zum Regelbetrieb unter Beachtung eingeübter hygienischer Vorgaben zurück.

 

Was heißt das im Praktischen?

  • Es gilt eine Schulbesuchspflicht für alle Schulkinder,
  • Es findet wieder regulärer Unterricht in allen Fächern laut Stundenplan statt,
  • Es wird mit dem 1. Schultag ab 6:30 Uhr wieder Frühhort angeboten
  • Die bisherige Gesundheitsbescheinigung entfällt!

Um den Regelbetrieb bestmöglich abzusichern, sind alle Mitarbeiter, Eltern und Schüler angehalten, sich an die Vorgaben aus dem Hygienekonzept der MLS (s. Download rechts) zu halten.

 

Es gilt u.a.:

  1. Wenn Eltern oder Kinder am Corona-Virus erkrankt sind bzw. eines der Symptome aufweisen (v.a. Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen) besteht ein Betretungsverbot für das Schulgelände. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand die Aufnahme des Kindes ablehnen!
  2. Im Schulgelände gelten für Eltern und Externe weiterhin die Abstandsregelung und eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung beim Bringen und Abholen der Kinder.
  3. Kinder und Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, im Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  4. Das Schul- und Hortgebäude darf - außer bei vorheriger Terminvereinbarung mit einem Mitarbeiter oder bei schulischen Veranstaltungen - nicht betreten werden.
  5. Wer sich in den letzten 14 Tagen in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat, muss die Schulleitung unverzüglich darüber informieren. Dafür ist das Formular „Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie“ (wird zum Schulbuchverkauf ausgereicht bzw. Downloadbereich rechts) schriftlich bis zum 7. September 2020 bei der Schulleitung einzureichen. Liegt das Dokument am 8. September nicht unterschrieben vor, darf der Schüler nicht unterrichtet bzw. betreut werden.

Bitte unterweisen auch Sie Ihre Kinder noch einmal zu den grundsätzlichen hygienischen Maßnahmen, u.a. nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen und beim Niesen Wegdrehen, Einmaltaschentücher aus der Box verwenden, intensives Hände waschen usw. (s. Hygienekonzept MLS)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Ich wünsche allen Eltern, Kindern und Angehörigen einen gesegneten und behüteten Start in das neue Schuljahr 2020/2021!

 

Ihr Uwe Klärner

Gesamtleiter

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AllgVerf. Schulen und KITAs v. 13.8.2020
SMS - Allgemeinverfügung Kita und Schule
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Hygienekonzept MLS_Stand 26.8.2020
Hygienekonzept MLS_Stand 26082020_Eltern
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Formular Kenntnisnahme Betretungsverbot
SMS - Anlage 1 zur AllgV - Versicherung
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Elternbrief StM Piwarz
20200828-Elternbrief_zum_Schuljahresstar
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