Hort
Regelungen für die Hortbetreuung...
an der Dr. Martin Luther Schule Zwickau - Freie Lutherische Grundschule, staatlich anerkannte Ersatzschule.
1. Leistungsangebot
Für Schüler der Dr. Martin Luther Schule Zwickau bietet der Förderkreis für Lutherische Schulen e.V. Zwickau eine Hortbetreuung für maximal 105 Kinder an. Sind im Hort der Dr. Martin Luther Schule Zwickau freie Plätze vorhanden, so können Schüler der Dr. Martin Luther Schule Zwickau in Absprache mit der Hortleiterin tageweise als Gastkinder aufgenommen werden.
2. Öffnungszeiten
Für die Hortbetreuung an der Dr. Martin Luther Schule Zwickau gelten folgende Öffnungszeiten:
6.30 Uhr bis 8.00 Uhr und 11.55 Uhr bis 16.30 Uhr
Der Hort an der Dr. Martin Luther Schule bleibt geschlossen:
- während der Weihnachtsferien
- an den schulfreien Tagen
Am Anfang des Schuljahres werden die genauen Termine mitgeteilt.
3. Aufnahme
Die Aufnahme eines Schülers in den Hort der Dr. Martin Luther Schule Zwickau erfolgt mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Eltern des Schülers und dem Förderkreis für Lutherische Schulen e.V. Zwickau.
4. Beitragspflicht
Mit der Aufnahme des Schülers in den Hort der Dr. Martin Luther Schule Zwickau entsteht Beitragspflicht gegenüber dem Förderkreis für Lutherische Schulen e.V. Zwickau. Beitragsschuldner sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Schülers. Die zu entrichtenden Elternbeiträge werden, in Anlehnung der in Zwickau üblichen Gebühren erhoben und sind unserer Beitragstabelle zu entnehmen.
Die Beiträge für die Hortbetreuung sind für 12 Monate im Schuljahr zu entrichten. Als Zahlungsweise wird der Einzug des Elternbeitrages monatlich am 15. des Monats per Lastschrift festgelegt. Für Schulanfänger, die den Hort besuchen, wird das Hortgeld erstmals im Monat August eingezogen. Eine Kostenerstattung wegen Krankheit bzw. Urlaub des Kindes erfolgt nicht. Ermäßigungen und Erlasse der Elternbeiträge sind beim zuständigen Jugendamt der Heimatgemeinde zu beantragen.
5. Abmeldung
Die Abmeldung / Ummeldung des Kindes aus dem / am Hort der Dr. Martin Luther Schule Zwickau wird jeweils zum Monatsende wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende und muss schriftlich über die Hortleiterin an den Förderkreis für Lutherische Schulen e.V. Zwickau gehen.
Der Betreuungsvertrag endet automatisch ohne Kündigung, wenn das Kind die vierte Klasse beendet hat, nach Ablauf der Sommerferien (31.07. d.J.) und / oder nicht mehr Schüler an der Dr. Martin Luther Schule Zwickau ist.
6. Inkraftsetzung
Diese Regelung wurde auf der Vorstandssitzung des Förderkreises für Lutherische Schulen e.V. Zwickau am 09.03.2002 beraten und zugestimmt. Sie tritt am 01.08.2002 Kraft.
So erreichen Sie uns:
Telefon: (03 75) 79 21 780
Fax: (03 75) 79 21 786
Hort: (03 75) 79 21 799